häufig gestellte Fragen und Antworten 

zum Thema Energieberatung

Wann lohnt sich eine energetische Sanierung?

Eine energetische Sanierung lohnt sich bei älteren Gebäuden mit hohen Heiz -oder Stromkosten. Maßnahmen wie eine Dämmung, neue Fenster, moderne Heiztechnik, Solarthermie oder Photovoltaik senken die Energiekosten deutlich und machen Ihre Immobilie zukunftssicher und steigern den Immobilienwert.

Energieberatung für Wohngebäude im Bestand (EBW)

Die Abkürzung EBW steht für Energieberatung für Wohngebäude, ein staatlich gefördertes Programm, das Hausbesitzern bei der energetischen Sanierung hilft.

Im ersten Schritt wird das Gebäude vor Ort untersucht. In dem darauf aufbauenden Beratungsbericht werden eventuelle Schwachpunkte detailliert dargestellt.
Auf Basis Ihrer individuellen Wünsche und Anforderungen zeige ich Ihnen passende Sanierungsvorschläge auf. Außerdem erhalten Sie Hinweise auf die Fördermittel. Möglich ist die Ausrichtung des Berichts auf eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus (KfW-Standard) in einem Zug, oder eine schrittweise Sanierung im Rahmen eines individuellen
Sanierungsfahrplans (iFSP) mit einer sinnvollen zeitlichen Abfolge.

Der Umfang zu der Energieberatung kann individuell vereinbart werden.

Kosten und Förderung einer Energieberatung

Eine Energieberatung spart auch Geld und bringt Fördergelder vom Staat.

Die Kosten für eine Beratung sind ebenfalls förderfähig und werden je nach Förderprogramm mit bis zu
50% der Kosten bezuschusst.
Höchstbeträge: Bis zu 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser;
bis zu 850 Euro für Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten.

Es gibt es keine versteckten Kosten. Alle Preise sind transparent einsehbar. Und verstehen sich als Festpreise,
hierzu folgende Beispiele.

• Erstberatung Ein-/Zweifamilienhaus 140,00 €
• Beratung zum Hauskauf Ein-/Zweifamilienhaus 150,00 €
• Energetische Bewertung (EBW) Einfamilienhaus 435,00 €
• Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Einfamilienhaus 975,00 €
• incl. An-/Abfahrt im Entfernungsbereich bis 35 km.
• Stundensatz 75,00 €

Gerne unterbreite ich Ihnen für Ihr Vorhaben ein individuelles und unverbindliches Angebot.

Fördermittel und Förderprogramme

Gerne berate ich Sie welche Förderungen in Frage kommen und wie Sie diese ausschöpfen können.

Förderprogramme fördern die energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden oder energieeffizienten Neubau.
Hierbei gelten stets die Förderbestimmungen, Fördergeber sind die BAFA und KfW aber auch der Bund und Bundesländer.

Für Fördergelder ist in der Regel ein Antrag zu stellen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahmen zu stellen ist.

Möglich sind zinsverbilligte Darlehen mit einem optionalen Tilgungszuschuss.
Oder prozentuale oder feste Beiträge als Investionszuschuss.

Neben den eigentlichen Sanierungskosten können auch viele Nebenkosten mit gefördert werden.

Die KfW und das BAFA knüpft die Förderungen an technische Anforderungen. Hierbei sind zwingende Grundleistungen zu erbringen.

Eine grafische Übersicht "Struktur der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) " - finden Sie im Download-Bereich als pdf.

individueller Sanierungsfahrplan (iFSP)

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein maßgeschneiderter Leitfaden. Er enthält eine Analyse des aktuellen energetischen Zustands, empfiehlt Sanierungsmaßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge, schätzt Kosten und Energieeinsparungen ab und informiert über Fördermöglichkeiten. Der iSFP ist ein wichtiger Schritt zur schrittweisen energetischen Modernisierung und bietet Eigentümern mehr Sicherheit bei der Planung.

Der iSFP wird für Ihr Gebäude von der BAFA 
(Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme) gefördert.

Der Zuschuss beträgt maximal 50% des Beratungshonorars, sodass stets ein gewisser Eigenanteil zu erbringen ist. Der Zuschuss fließt dabei direkt an den Energieberater, womit lediglich der besagte Eigenanteil zu zahlen ist.
Im Vergleich zu vielen anderen Förderprogrammen muss der Antragsteller hier also nicht in Vorleistung gehen.

Nach Prüfung des iSFP durch das BAFA erhalten Sie bei den zukünftigen
Förderungen über BEG EM  eine um 5% erhöhten Fördersatz
den iSFP-Bonus. Mit einem iSFP werden die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr verdoppelt (statt 30.000 Euro ohne iSFP).

Die Ausarbeitung des iSFP hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Lohnt sich ein iSFP? Hierzu ein Beispiel:
Geplante Maßnahme: Fassadendämmung
Geplante Kosten der Maßnahme: 45.000 €
BAFA-Förderung für die Maßnahme: 15% von nur 30.000 € = 4.500 €
Förderung inkl. iSFP: 20 % von 45.000 € = 9.000 €
Zusätzliche Förderung durch den iSFP: 4.500 € - Nur für diese Einzelmaßnahme

Müssen alle Maßnahmen im Sanierungsfahrplan umgesetzt werden?

Müssen alle Maßnahmen im Sanierungsfahrplan umgesetzt werden, um die Extra-Förderung von 5 % zu erhalten?
Nein, wie viele Maßnahmen Sie aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen, ist für die Förderung nicht relevant. Wichtig ist, dass Sie schrittweise sanieren und die angestrebte Effizienzhausstufe nicht im einen Zuge erreichen.

Hierzu aus den FAQ zum BEG:
"Für jede energetische Sanierungsmaßnahme eines iSFP, die innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, kann der Bonus beantragt werden.
Der iSFP-Bonus wird bereits ab der ersten Maßnahme gewährt und auch nicht zurückgefordert, wenn der iSFP nicht innerhalb von 15 Jahren vollständig umgesetzt wird."

Welche Energieausweise gibt es?

Der Energieausweis, ermöglicht die Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Ziel ist es die Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden zu ermöglichen. Außerdem gibt er kurze Modernisierungsempfehlungen.

Der Energieausweis ist Pflicht bei Vermietung, Verkauf, Neubau und umfassender Modernisierung eines Gebäudes. Die Regelungen zum Energieausweis sind im Teil 5 §79 bis §88 des GEG (Gebäudeenergiegesetz) geregelt.
Das Gebäude wird hierbei immer nur als Ganzes bewertet. d.h. der Ausweis, bzw. Energiepass, wird grundsätzlich immer für das Gesamtgebäude ausgestellt. Das Dokument erhält eine Gültigkeit von 10 Jahren.

• Energiebedarfsausweis
Beurteilung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
normierte Berechnung zum Energiebedarf aufbauend auf dieser Beurteilung
kein Einfluss durch Nutzerverhalten, sehr gute Aussagekraft
bei allen Gebäuden möglich, zwingend bei Neubau und umfassender energetischer Sanierung.

• Energieverbrauchsausweis
Basiert auf den Energieverbräuchen der letzten drei Abrechnungsperioden
Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauchs pro m²
Nutzerverhalten hat großen Einfluss

Eine grafische Übersicht "welchen Energieausweis benötigt mein Gebäude" - finden Sie im Download-Bereich als pdf.

Hinweis: Die Ausstellung von Energieausweisen ist gesetzlich vorgeschrieben und wird daher nicht gefördert.

Beratung zum Hauskauf

Der Erwerb eines Hauses ist ein großer Schritt im Leben, der durchdacht und überlegt sein sollte und muss.

Bei einem Termin vor Ort des Wunschobjektes können bereits Schwachstellen energetischer und baulicher Art aufgedeckt werden und Hinweise zu möglichen Modernisierungsmaßahmen und Fördermöglichkeiten erfolgen.

Mit einer gezielten Hauskaufberatung erhalten Sie eine erste individuelle Einschätzung. Eine unabhängige Beratung schafft Klarheit, ist verständlich und legt den Fokus auf das notwendige Wissen, welches Sie zum Treffen der Entscheidung benötigen.

Heizlastberechnung nach DIN 12 831

Die Heizlast ist die Menge an Energie, die benötigt wird, um einen Raum oder ein Gebäude auf eine gewünschte Temperatur zu bringen und zu halten. Sie ist entscheidend für die richtige Dimensionierung und Auslegung von Heizsystemen.

Um die Heizlast zu berechnen, werden Faktoren wie die Raumgröße, die Qualität der Dämmung, Isolierung , die Anzahl und Art der Fenster, das Raumklima und die gewünschte Innentemperatur berücksichtigt. Eine korrekte Heizlastberechnung stellt sicher, dass das Heizsystem effizient arbeitet, indem es genau genug Wärme
liefert,um den Raum bei minimalen Energiekosten komfortabel zu halten. Dies verhindert Überdimensionierung der Heizkörper, was zu einem unnötig hohen Energieverbrauch führen würde.

  • Die Heizlastberechnung erfolgt nach der DIN EN 12831 Verfahren B (raumweise), die sicherstellt, dass alle relevanten Umstände berücksichtigt und die Heizsysteme korrekt dimensioniert werden.
  • Eine genaue Berechnung hilft, die Energieeffizienz zu maximieren und die Heizkosten zu senken.
  • Besonders wichtig ist die Heizlastberechnung bei Neubauten, umfangreichen Renovierungen und der Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme, wie z.B. bei einer Wärmepumpe.

Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist eine Planung für Wohngebäude, die sicherstellt, dass ein ausreichender Luftaustausch zur Sicherung von Hygiene, Feuchteschutz und Komfort stattfindet. Es ist für Neubauten oder bei wesentlichen Modernisierungen (z. B. Fenstertausch, Wärmedämmung) erforderlich. Das Konzept definiert den notwendigen Luftwechsel durch die Festlegung verschiedener Lüftungsstufen – von der minimalen Lüftung zum Feuchteschutz bis zur Intensivlüftung bei Bedarf – und legt die Auswahl sowie die Ausführung der Lüftungsanlage fest. 

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist Voraussetzung für die staatliche Förderung von Lüftungsanlagen. 

Die Norm besagt, dass bei allen Neubauten oder Sanierungen, bei denen mehr als 1/3 der Fenster am Gebäude getauscht werden, beziehungsweise im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird, ein Lüftungskonzept zu erstellen ist.

Für Fensterlose Räume wie z.B. innenliegendes Bad,  gelten spezielle Regeln, wie die DIN 18017-3.

Gerne führe ich Langzeitmessungen der Luftqualität durch, um Belastungen durch Innenraumeinflüsse zu identifizieren und bei Maßnahmen zur Luftverbesserung zu unterstützen.

Wichtige Abkürzungen und ihre Bedeutung:

BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude
BnD: Bestätigung nach Durchführung (KfW)
BzA: Bestätigung zum Antrag (KfW)
DIBT: Deutsches Institut für Bautechnik
EM: Einzelmaßnahme
iFSP: individueller Sanierungsfahrplan
KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau
QNG: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
TPB: technische Projektbeschreibung (BAFA)
TPN: technischer Projektnachweis (BAFA)