AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Reiner Hallmann Gebäudeenergieberater, nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt
- 1 Allgemeines
1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden vom AN nicht anerkannt, es sei denn, dass der AN ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB des AN gelten auch dann, wenn der AN in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
- 2 Vertragsschluss
1.Die Angebote des AN sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht. Nimmt der Kunde das Angebot des AN an wird mit Abzeichnung des Angebotes aus dem Angebot ein Dienstvertrag nach §611 BGB. Ferner stimmt der Kunde oder dessen bestellter und namentlich aufgeführter Vertreter bei Annahme / Auftragserteilung der Verarbeitung Ihrer Daten im Sinne der DSVGO für diesen Auftrag zu.
- 3 Schriftform
1.Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
- 4 Preise und Preiserhöhungen
1.Die Preise sind Euro-Preise. (Alle genannten Preise sind Nettopreise, auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird)
2. Hinweis: Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet
3. Grundlage für die Berechnung von Leistungen des AN ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1.Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von dem AN schriftlich zugesagt worden sind.
2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen des AN ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten des AN ruhen solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn der AN die Verzögerung zu vertreten hat.
3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an dem AN zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen
4. Kommt der AN mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
- 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit
1.Der AN wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
2. Sollte der AN die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung des AN zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten des AN. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 75,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte des AN bleiben hiervon unberührt.
- 7 Eigentumsvorbehalt
1.Die vom AN gelieferte Leistung bleibt Eigentum des AN bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.
- 8 Haftung
1. der AN haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt.
2. Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung des AN nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen.
3. Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird, so etwa bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den AN oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des AN bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) des AN oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden; wenn Beratungs- und / oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die verwendete Software fehlerhaft ist und / oder entgegen den einschlägigen Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den Hersteller / Programmierer der entsprechenden Software zu richten.
4. Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche gegen dem AN verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
5. Die Erbringung der Leistung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik, als diese gelten die einschlägigen Normen der betroffenen Gewerke zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
- 9 Zahlungsbedingungen
1.Rechnungen des AN sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto des AN geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich.
2. Bei Zahlungsverzug, auch bei Ausbleiben einer Teilzahlung, des Auftraggebers ist der AN berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 5% zuzüglich des jeweils gültigen Diskontsatzes an.
- 10 Anspruch auf Leistungen aus Anträgen, Ergebnis von Anträgen
1. a) an die KFW-Bank, das BAFA oder anderen Förderbanken können von dem AN nicht garantiert werden und sind im Falle des Versagens der Leistungen nicht gegen dem AN, sondern gegen die Förderstelle zu stellen i.d.R. besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Bestätigungen nach Durchführung des / der jeweils beantragten Förderprogramme werden erst nach Vorlage sämtlicher benötigten bzw. von der Förderstelle geforderten, dem Kunden vorab mitgeteilten und angeforderten Unterlagen, ausgestellt und bei der entsprechenden Förderstelle hochgeladen. Ablauffristen die durch verspätete Abgabe der Unterlagen des Kunden oder seines genannten Vertreters nicht eingehalten und versäumt werden obliegen nicht dem AN. Wird eine Rechnung für erbrachte Leistungen z. 1. b) einer geförderten Baubegleitung oder energetischen Fachplanung an den Energieeffizienz Experten, hier der AN, spätestens nach Erstellung der BnD–ID nicht ausgeglichen, wird dies der entsprechenden Förderstelle angezeigt. Für eine Aufrechterhaltung des Zuschusses sind in diesem Fall durch den Zuschussnehmer entsprechende Zahlungsnachweise der Förderstelle vorzulegen.
- 11 Gerichtsstand
1.Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz, Widerruf 1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Würzburg.
3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des AN. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
4. AN ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung, der erteilten Aufträge, enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze sowie der DSGVO zu speichern. Der Auftraggeber erteilt dem AN hierzu ausdrücklich sein Einverständnis, im Rahmen zur Ausführung der Aufträge seine Daten an die entsprechende Förderstelle z. b. die KFW oder das BAFA für die Erstellung der hierfür nötigen Anträge weiterzuleiten bzw. in den Zuschussportalen einzustellen. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der AN hat den Auftraggeber über sein Widerrufsrecht und die Folgen eines Widerrufs zu einem erteilten Auftrag außerhalb Ihrer Büroräume in Kenntnis zu setzen bzw. im 1. Beratungsgespräch gesetzt so wie eine Unterlage hierüber ausgehändigt.
- 12 Schlussabstimmungen
1.Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind die von dem AN die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien Würzburg. Der Erfüllungs- und Leistungsort ist ebenfalls Würzburg.
4. Der AN kann zur Erfüllung des erteilten Auftrages weiteres Sach-, und Fachpersonal hinzuziehen.
5. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.
Stand: 01.11.2025